Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§13 BGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vollständiger Name, vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, Dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Fortsetzung
Folgen des Widerrufs
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Seite 2 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei bereits verbauten Materialien, zahlt der/die Kunde/in, alle entstehenden Demontagekosten.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§13 BGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vollständiger Name, vollständige Anschrift,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, Dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Fortsetzung
Folgen des Widerrufs
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Seite 2 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei bereits verbauten Materialien, zahlt der/die Kunde/in, alle entstehenden Demontagekosten.
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der
Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
(2) Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Verträge über den Verkauf und/oder die
Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht
darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
(3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Reparaturleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist
enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge,
technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die
DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form –) überlassen
haben.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir uns
unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und
Verwertungs- rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen
dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten
zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag
uns nicht erteilt wird, uns auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben.
(3) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als
verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt,
dieses Vertragsangebot innerhalb angemessener Zeit
nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und
die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und
Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur
enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung
mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Sofern wir mit dem Kunden nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart haben, ist der vom Kunden
geschuldete Preis ohne Abzug binnen 30 Tagen zu
zahlen, nach Zugang unserer Rechnung beim Kunden
und Lieferung der Ware.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind
wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir
behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden
nachzuweisen.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur
Aufrechnung ist der Kunde auch berechtigt, wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben
Vertrag geltend gemacht werden. Der Kunde darf sein
Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 5 Schadensersatzansprüche / Haftungsbegrenzung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir
uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheitsund/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche
bezüglich der gelieferten Ware ausdrücklich abgegeben
haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen,
dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder
Haltbarkeit fehlt, und treten diese Schäden jedoch nicht
unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften
wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
(2) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen
eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach
fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf (wie z. B. die fristgemäße
Lieferung der Ware), so ist unsere Haftung auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden
Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung
zustehen.
(3) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns
bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur
der vom Kunden gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon
unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem
Absatz 1.
§ 6 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter
Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns
gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein
Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung,
Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der
Kunde kann sein Verlangen per Post, Telefax oder E- Mail
an uns senden.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht
ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde
erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass
alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung,
auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im
Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung
gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und
Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister
weitergegeben werden.
§ 7 Anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf
§ 8 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind
ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn,
diese sind zwischen ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden.
(2) Vier Wochen nach Überschreitung eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde uns
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu
liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich
vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als
verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht
einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in
Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer
Leistung setzen, die in keinem Fall zwei Wochen
unterschreiten darf. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos
verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 5 haften
wir dem Kunden gegenüber im Übrigen nach den
gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem
Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde
infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben,
berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an
der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar
ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend:
„Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das
Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom
Vertrag zurückgetreten sind.
§ 10 Mängelansprüche des Kunden
(1)Soweit die gelieferte Ware nicht den
a) subjektiven Anforderungen entspricht, d. h. nicht die
zwischen dem Kunden und uns vereinbarte
Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht
mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten
Anleitungen, wie z. B. Montage- und
Installationsanleitungen, übergeben wird,
b) objektiven Anforderungen entspricht, d. h. sich nicht
für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht
eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen
derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten
kann unter Berücksichtigung der Art der Sache
und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von uns
oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in
deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf
dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der
Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters
entspricht, die oder das wir dem Kunden vor
Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung,
der Montage- oder Installations-anleitung sowie
anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der
Kunde erwarten kann, oder
c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine
Montage durchzuführen ist),
so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
(2) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen
Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder
Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die
darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen
Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel
der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des
vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn wir mit
dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine
Abweichung von den objektiven Anforderungen an die
Ware vereinbart haben.
(3) Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir
aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung
der Nacherfüllung berechtigt sind.
(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl des Kunden
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei muss der
Kunde uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur
Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde uns eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der
Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den
Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich
versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen oder
vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen
eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt sein
Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach
Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
C. Besondere Bestimmungen für
Reparaturarbeiten
§ 11 Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere die
Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen
(Baugenehmigung o. a.) oder Verzögerungen von
rechtzeitig bestellten Materialien, die zur
Auftragsdurchführung notwendig sind.
§ 12 Vergütung
(1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen
Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht
durchgeführt werden kann und es sich nicht um
Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln
der Technik nicht festgestellt werden konnte;
b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft
versäumt;
c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
(2) Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein
Nachtragsangebot anfordern oder von uns abgegeben
werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der
Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der
Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B. Wir sind
berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten
Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen
Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei
Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat
andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von 10 Tagen
nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.
§ 13 Mängelansprüche des Kunden
(1) Teile oder Leistungen, welche wir dem Kunden mit
einem Sach- oder Rechtsmangel verschaffen, werden wir
nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern, neu liefern
oder neu erbringen.
(2) Mängel sind schriftlich unverzüglich nach
Erkennbarkeit für den Kunden mitzuteilen und zu
bezeichnen.
(3) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen
zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen
Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hingegen hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit
die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten
Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen
Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(4) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene
Fristzu gewähren.
(5) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile
eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile, behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis
zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus
diesem Vertrag vor.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach
und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt,
können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der
eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der
Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit
die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen.
Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmen (§ 14 BGB), eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. (3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Reparaturleistungen. (4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. (5) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. (6) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. (7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. (8) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden
§ 2 Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. (2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. (3) ) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. (4) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen (1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesaktuellen Preise, und zwar ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Der Rechnungsbetrag ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. (3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. (4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. (5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 4 Schadensersatzansprüche / Haftungsbegrenzung (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (3) Die sich aus Abs. 2ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 5 Datenschutz (1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post, Telefax oder E-Mail an uns senden. (2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.
§ 6 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf
§ 7 Lieferfristen und Lieferverzug (1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme oder Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss. (2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. (3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. (4) Die Rechte des Kunden gemäß § 4 und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
§ 8 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechtes entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. (3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hierauf entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritte (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. (4) Der Kunde ist bis zum Widerruf gemäß c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/ oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehen- den Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnisse das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 Mängelansprüche des Kunden (1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers. (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor. (3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheits-vereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung. (4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“). (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. (6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. (7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt. (8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. (9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. (10) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. (11) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungs-ersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe § 4 und dem nachfolgenden
§ 11. § 11 Verjährung (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. (2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB). (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. C. Besondere Bestimmungen für Reparaturarbeiten
§ 12 Frist zur Durchführung der Reparatur Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung o. a.), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
§ 13 Vergütung (1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann und es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit (a) der beanstandete Fehler unter Beachtung derRegeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; (b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt; (c) der Auftrag während der Durchführungzurückgezogen wurde; (d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik nicht einwandfrei gegeben sind. (2) Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern oder ein Nachtragsangebot von uns abgegeben werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B. (3) Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von zehn Tagen nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.
§ 14 Mängelansprüche des Käufers (1) Teile oder Leistungen, welche mit einem Sachmangel behaftet sind, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen, soweit die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. (2) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderungen. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln, oder im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerk und Sachen für Bauwerke) und § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), eine längere Frist gesetzlich festgelegt ist. (3) Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Erkennbarkeitfür den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen. (4) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hingegen hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. (5) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu gewähren. (6) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
§ 15 Eigentumsvorbehalt (1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile, behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertrag vor. (2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. § 16 Pfandrecht (1) Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. (2) Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Holt der Kunde den Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung ab, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist senden wir dem Kunden eine Verkaufsandrohung zu. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.
0721-579512
Christian Schneider